Bundesförderprogramm

Die Gigabit-Richtlinie 2.0 "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" ist am 31. März 2023 in Kraft getreten, am 30. April 2024 wurde eine überarbeitete Version veröffentlicht. Mit der Neuausrichtung wird die Bundesförderung auf alle Gebiete erweitert, die noch nicht gigabitfähig sind. Hierbei handelt es sich um Gebiete, wo derzeit keine Versorgung mit Datenraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch bzw. von mindestens 300 Mbit/s im Download und mindestens 150 Mbit/s im Upload möglich ist. Die überarbeitete Gigabit-Rahmenregelung finden Sie hier.

Nach dem Förderstopp im Oktober 2022 werden die Ausbauprojekte nun anhand eines neuen Kriterienkatalogs bewertet, um den Einsatz der Fördermittel zu priorisieren. Um den privaten Ausbau nicht auszubremsen, müssen die Kommunen vor einer Antragstellung ein Markterkundungsverfahren (MEV) durchführen.

Ein Bestandteil der Förderrichtlinie ist die Potenzialanalyse. Sie soll die mögliche Reichweite des eigenwirtschaftlichen Ausbaus mit Glasfasernetzen auf verschiedenen Verwaltungsebenen anzeigen und auf diese Weise Hinweise liefern, wo ggf. private Telekommunikationsunternehmen den Glasfaserausbau selber, also ohne staatliche Förderung, anstreben können. Neu ist auch die Einführung von kommunalen Branchendialogen. Sie sollen eigenwirtschaftliche Ausbauabsichten identifizieren und die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und privaten Telekommunikationsunternehmen anregen.

Der Förderaufruf zum neuen Lückenschluss-Pilotprogramm startet als Ergänzung der normalen Förderaufrufe aus der Gigabitförderung 2.0 im Juni 2024. Das Programm soll Gebiete unterstützen, die trotz eigenwirtschaftlichem Ausbau nicht vollständig erschlossen wurden und aufgrund ihrer geringen Größe künftig auch nicht mehr erschlossen werden. Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, die mit maximal 500.000 Euro Gesamtprojektkosten den Ortsteil bzw. die Kommune flächendeckend gigabitfähig erschließen können. Der Förderantrag kann im Rahmen des Lückenschluss-Pilotprogramms oder der regulären Gigabitförderung 2.0 gestellt werden.

Weitere Informationen zum Bundesförderprogramm für den Gigabitausbau finden Sie auf der Website des Projektträgers.

Zusammengefasst:

Förderfähig sind:

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Fehlende/unzureichende Breitbandversorgung
  • Durchführung eines kommunalen Branchendialogs (ab 2024 verpflichtend)
  • Durchführung eines Markterkundungsverfahrens