Preisminderung bei schlechtem Mobilfunknetz: Bundesnetzagentur schlägt Regeln für Minderungsrecht vor

Im Rahmen eines Entwurfs hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) Regeln für ein Minderungsrecht im Mobilfunk vorgeschlagen. Verbraucher*innen können bis zum 12. Juli 2024 schriftlich Stellung zum Entwurf nehmen.

„Unsere Vorschläge konkretisieren die geplanten Regelungen zum Minderungsrecht für Mobilfunk-Internetzugänge. Mit dem geplanten Mess-Tool werden Verbraucher*innen prüfen und nachweisen können, ob die Qualität im Mobilfunk dem entspricht, was im Vertrag vereinbart worden ist“, sagt Klaus Müller, Präsident der BNetzA.

Für den Nachweis einer Minderleistung sind 30 Messungen über fünf Tage erforderlich. Eine erhebliche Abweichung liegt dann vor, wenn an mindestens drei Tagen die reduzierte Maximalgeschwindigkeit nicht erreicht wird. In städtischen Bereichen liegt die Grenze bei mindestens 25 Prozent, in halbstädtischen bei 15 Prozent und in ländlichen bei 10 Prozent. Die Regelung soll es Verbraucher*innen ermöglichen, bei dauerhafter Unterschreitung der versprochenen Leistung eine Minderung des Preises oder eine vorzeitige Kündigung des Vertrags zu verlangen.

Die Anhörung zu den Entwürfen läuft bis zum 12. Juli 2024. Danach wird die BNetzA die finalen Vorgaben veröffentlichen und das Mess-Tool einführen.

Weitere Informationen sowie die Entwürfe und Stellungnahmen sind auf der Website www.bundesnetzagentur.de verfügbar.