Sonderaufruf „Lückenschluss“ startet am 6. Juni 2024

Am 6. Juni 2024 startet das neue Lückenschluss-Pilotprogramm. Es ergänzt die normalen Förderaufrufe aus der Gigabitförderung 2.0 und richtet sich an Kommunen mit Gebieten, die bei einem geplanten, laufenden oder abgeschlossenen eigenwirtschaftlichen Ausbau nicht vollständig erschlossen werden bzw. wurden und die wegen ihrer geringen Größe wahrscheinlich künftig auch nicht mehr erschlossen werden. Weil die Anzahl der Anträge zunächst auf 100 begrenzt ist, ist schnelles Handeln entscheidend.

Das Lückenschluss-Pilotprogramm des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) verfolgt das Ziel, den eigenwirtschaftlichen Ausbau noch besser mit dem geförderten Ausbau zu verzahnen, um eine möglichst flächendeckende Infrastruktur zu schaffen. Gefördert wird die Erschließung von Ausbaulücken. Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, die mit maximal 500.000 Euro Gesamtprojektkosten den Ortsteil bzw. die Kommune flächendeckend gigabitfähig erschließen können. Hierbei gilt: First come, first served. Eine Antragsstellung muss vor dem Markterkundungsverfahren (MEV) erfolgen, zudem ist ein Branchendialog vor der Antragstellung erforderlich. Jede Gemeinde kann nur einen Antrag pro Jahr stellen, entweder im Sonder- oder im normalen Aufruf. Der Bund wird nach Eingang der ersten 100 Anträge das Lückenschluss-Programm evaluieren und ggf. nachschärfen.

Hier können Sie den Aufruf zur Antragseinreichung einsehen, weitere Informationen erhalten Sie hier.